Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht.


Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren,

die nicht vorgefertigt sind und

für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist

oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.


Da es sich bei den angebotenen Blumensträußen um individuell angefertigte Produkte handelt, ist ein Widerruf ausgeschlossen.